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Anhaftungen und Besetzungen
Eine Anhaftung durch Verstorbene wird meist nicht gleich bemerkt und kann auch über einen längeren Zeitraum, z.B. über Jahre vorhanden sein, ohne daß Sie darauf aufmerksam werden.
Verständlicherweise, da die meisten Menschen nicht um diese Dinge wissen.
Woran kann ich erkennen, ob ich eine Anhaftung habe?
Sie können eine Anhaftung z.B. daran erkennen, daß plötzliche Veränderungen ihrer Gefühlslage auftreten und zwar ohne erkennbaren äußeren Grund. Desweiteren auch Energieverlust oder Gedanken, die Ihnen völlig fremd sind, z.T. angstmachend, zwanghaft und destruktiv. Oder Sie fühlen sich "wie im Nebel" oder können weniger wahrnehmen als sonst. Diesbezüglich ist die eigene Befindlichkeit sehr individuell.
Anhaftende Verstorbene, Ahnen oder Seelen aus vergangenen Leben
Anhaftungen sind meist Verstorbene (fremde), eigene Ahnen oder auch Seelen, die Sie aus vergangenen Leben kennen und die sich im Energiefeld des betreffenden Menschen aufhalten oder/und auch durchaus Energie abziehen. Die Gründe, weshalb eine Seele anhaftet sind vielfältig und müssen individuell herausgefunden werden, um sie letztlich dort wegzubewegen. Es gibt dabei sozusagen ein gleiches Muster beim Lebenden und beim anhaftenden Verstorbenen. Keine Anhaftung findet ohne das unterbewußte Einverständnis des jeweiligen Menschen statt.
Beispiel-Protokoll der Ablösung einer Anhaftung für eine junge Frau mit einem Mann aus einem Vorleben
Lesen Sie hier die Referenz der jungen Frau dazu.
Anhaftende Seelen an Orten, Häusern oder Wohnungen
In Häusern oder Wohnungen sind Anhaftungen meist daran zu erkennen, daß man das unbestimmte Gefühl hat, ein Zimmer oder ein Haus ungern zu betreten oder sich darin unwohl fühlt.
Oder aber ein Haus/eine Wohnung läßt sich nur schlecht oder gar nicht vermieten oder verkaufen. Hierbei handelt es sich meist um eine Anhaftung durch Verstorbene, die diese Orte ehemals bewohnt haben und aus diversen Gründen nicht verlassen können oder wollen. Verstorbene haben viele Gründe, weshalb sie an einem Ort festhalten. Die meisten brauchen Hilfe, um sich aus ihrem stagnierenden Zustand lösen zu können.
Was ich für die Ablösung einer Anhaftung von Ihnen benötige
Ablösungen von Anhaftungen führe ich nur über die Ferne durch, um konzentriert arbeiten zu können. Ich muß zunächst herausfinden, in welchem Zustand die anhaftende Seele ist, ob sie z.B. noch im Belt (Belt=niedriger Bewußtseinszustand) ist.
Für die Ablösung senden Sie mir bitte Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum sowie ein Foto von sich. Mehr ist nicht nötig. Hiernach erhalten Sie einen Termin für die Ablösung über die ich ein mehrseitiges Protokoll erstelle. Das ist wichtig, um die Gründe für die Anhaftung erkennen zu können bzw. das verbindende Muster.
Am Tag der Ablösung erhalten Sie das Protokoll per e-mail sowie einen Termin für unser telefonisches Nachgespräch, das ca. 3-4 Tage danach stattfindet. In diesem Nachgespräch berate ich Sie über die Möglichkeiten der Veränderung dieses Musters und beantworte gern Ihre Fragen.
Besetzungen unterscheiden sich von einer Anhaftung insofern, als daß die verstorbene Seele mit der Seele des Inkarnierten zu verschmelzen versucht. Es bleibt also nicht bei dem Energiefeld wie bei einer Anhaftung, sondern geht darüber hinaus. Auch hier geht nichts ohne das unterbewußte Einverständnis desjenigen. Besetzungen zu lösen ist im Allgemeinen umfangreicher als bei Anhaftungen und auch meist anstrengender und/oder schwieriger.
Bitte beachten Sie: Anhaftungen und Besetzungen können durchaus zu psychischen Beeinträchtigungen führen. Ich rate davon ab, leichtfertig oder aus Neugierde einen Kontakt aufnehmen zu wollen, ohne zu wissen, zu wem, z.B. durch ein Ouija-Brett, Gläserrücken oder ähnliches. Dadurch können sich noch weitere Seelen "eingeladen" fühlen. Auch ist es nicht immer ausreichend verstorbene Seelen einfach "ins Licht zu schicken". Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an einen Experten.
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